Vorstand der Miba AG beschließt neues Aktienrückkaufprogramm

Die am 1. Juli 2011 abgehaltene 25. ordentliche Hauptversammlung der Miba Aktiengesellschaft ermächtigte den Vorstand der Miba AG für die Dauer von 30 Monaten ab 2.Juli 2011 zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG (Vorzugsaktien der Emission B) bis zu maximal 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, wobei der Rückkauf bei einem Kurs zwischen EUR 100,-- und EUR 300,- erfolgen kann, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Beschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen hat. Der Handel in eigenen Aktien als Zweck des Erwerbs ist ausgeschlossen.

 

Der Vorstand der Miba Aktiengesellschaft hat am 14. Oktober 2011 beschlossen, von der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.

 

Dauer: von 20.10.2011 bis 2.1.2014
Aktiengattung: Vorzugsaktien Kategorie B
Beabsichtigtes Volumen: Bis zu maximal 30.000 Stück (2,3% des Grundkapitals) Vorzugsaktien Kategorie B
Erwerbspreis: zwischen EUR 100,-- und EUR 300,--
Erwerbsart: über die Börse
Erwerbszweck: Der Rückkauf erfolgt zu jedem erlaubten Zweck ohne besondere Zweckbindung unter Ausschluss des Handels in eigenen Aktien als Zweck des Erwerbs.
Tag des Ermächtigungsbeschlusses: 1.7.2011
Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: Die Veröffentlichung erfolgte am 11.10.2011 gemäß § 82 Abs 8 BörseG.

 

Die Miba Aktiengesellschaft beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß Börsegesetz und Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über ein Informationssystem mit europaweiter Verbreitung iSd § 82 Abs 8 BörseG und über eine öffentlich zugängliche Seite im Internet (http://www.miba.com/?id=1) zu erfüllen.