Miba zahlt Mitarbeitern freiwillig mehr als gesetzlich vorgesehen

Der weltweite Lockdown in der Corona Krise hat auch die Miba und ihre Standorte in Österreich getroffen. Nun erholt sich die Auftragslage langsam, hat aber noch nicht das Niveau von vor der Krise erreicht. Daher hat die Miba die Kurzarbeit für die meisten ihre Werke in Oberösterreich bis Ende September verlängert. Das Unternehmen hat sich zudem entschieden, Mitarbeitern in Kurzarbeit von Juli bis September anstatt der gesetzlich vorgesehenen mindestens 80% auf jeden Fall 90% der Nettobezüge von vor Beginn der Kurzarbeit auszuzahlen. 

„Uns ist bewusst, dass ein durch die Kurzarbeit reduziertes Einkommen eine Belastung für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien ist. Wir haben uns daher entschlossen, ihnen die Situation leichter zu machen und freiwillig mehr zu bezahlen als gesetzlich vorgesehen“, meint Miba CEO F. Peter Mitterbauer. „Wir tun das auch, um Danke zu sagen: für ihren Einsatz in den herausfordernden vergangenen Monaten und für ihre Bereitschaft, mit der Kurzarbeit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten.“ 

500.000 Euro Nothilfefonds für Mitarbeiter in durch Corona-Maßnahmen verursachten Notlagen
Zudem hat die Miba Eigentümerfamilie einen „Mitterbauer Nothilfefonds Covid-19“ mit einer halben Million Euro eingerichtet. Sie unterstützt damit Mitarbeiter, die durch Corona-Maßnahmen Einkommensverluste haben und dadurch in existenzbedrohende Notlagen kommen. Das Geld muss nicht zurückbezahlt werden.