Squeeze-out und Börsenrückzug einstimmig beschlossen
Der Mehrheitsgesellschafter der Miba AG, Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) beantragte in der heutigen Haupt¬versammlung, die über den Börsenrückzug („Squeeze-out“) der Miba AG zu beschließen hatte, eine bedingte Erhöhung der Barabfindung von EUR 540 je Aktie auf EUR 565,- pro Aktie.
Diese Erhöhung soll nur unter den drei Bedingungen erfolgen, dass
1. zum Hauptversammlungsbeschluss kein Widerspruch zu Protokoll erklärt wird,
2. keine Klage auf Anfechtung oder Nichtig¬erklärung des Hauptversammlungsbeschlusses erhoben wird und
3. kein Antrag auf Überprüfung der Barabfindung gemäß § 6 GesAusG gestellt wird.
Diesem Antrag ging am 18. September 2015 eine Erhöhung des Angebotspreises an die Vorzugs¬aktionäre der Miba AG auf EUR 565 je Aktie im parallel laufenden freiwilligen Übernahmeangebot der MBAG voraus.
MBAG begründete die heutige bedingte Erhöhung des Squeeze-out Preises damit, im Interesse aller Aktionäre Verfahrens- und Beratungskosten sowie Zeitaufwand im Überprüfungsverfahren sparen zu wollen. Die Ersparnis kann in Form des bedingt erhöhten Abfindungspreises allen verbleibenden Streubesitzaktionären zugutekommen, wenn die nun erhöhte Barabfindung nicht einem lang¬wierigen Überprüfungsverfahren unterzogen wird.
Eine Überprüfung der Barabfindung könnte bis einen Monat nach Bekanntmachung der Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch beantragt werden. Daher wird voraussichtlich erst Anfang Jänner 2016 feststehen, ob die Bedingungen eingetreten sind und die Erhöhung der Barabfindung wirksam ist.
Die Hauptversammlung hat diesen Antrag und den Antrag über den Gesellschafterausschluss soeben einstimmig beschlossen. Somit wird die Börsennotierung der Miba AG im Laufe des vierten Quartals 2015 beendet werden.
Unabhängig von dem nunmehr beschlossenen Squeeze-out endet die Nachfrist für die Annahme des parallel laufenden freiwilligen Übernahme¬angebots der MBAG zu EUR 565,- je Aktie am 26. November 2015.