Gewinnspiel der Miba AG – Allgemeine Teilnahme­bedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel "NIO Renntag in Oxford". Rechtlich verantwortlich für die Durchführung des Gewinnspiels ist die Miba AG, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen. Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen der Miba AG.

 

1. Voraussetzung der Teilnahme am Gewinnspiel
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ausgenommen Mitarbeiter und deren Familienangehörige, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Miba Unternehmensgruppe ("Teilnehmer"). Pro Person ist die Teilnahme nur einmal möglich.

Miba AG behält sich das Recht vor, Personen jederzeit von der Teilnahme des Gewinnspiels, auch ohne Angabe von Gründen, auszuschließen. Insbesondere dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder das Verschaffen von Vorteilen durch Manipulation sowie sonstiges ungebührliches oder unlauteres Verhalten besteht. Der Gewinn kann in diesen genannten Fällen auch noch nachträglich aberkannt und einem Ersatzgewinner zugesprochen werden. Außerdem kann das Gewinnspiel zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden, insbesondere, wenn das Gewinnspiel aufgrund von rechtlichen oder technischen Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

 

2. Durchführung des Gewinnspiels, Gewinn und Gewinnbenachrichtigung
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt im Rahmen der NIO-Kooperation im Zuge des Zürich Rennens am 10.06.2018. Teilnahmeberechtigte Personen können durch das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen des Gewinnspielformulars.

Der Gewinnspielzeitraum ist von 30. Mai bis zum 30. Juni 2018.

Der ausgeloste Preis ist ein Tag beim Entwicklerteam von NIO in Oxford, inkl. Flug und Übernachtung. Datum und Zeitraum wird gemeinsam mit dem Gewinner festgelegt. Barablöse des Gewinns ist ausgeschlossen. Es kann kein Schriftverkehr über das Gewinnspiel geführt werden.

Unter allen ordnungsgemäßen Teilnehmern werden per Zufallsgenerator bis spätestens 03.07.2018 ein Gewinner ermittelt. Miba AG veröffentlicht dazu die Namen der Gewinner auf Facebook. Die Gewinner werden außerdem von Miba AG schriftlich über den Gewinn verständigt.

Miba AG ist nicht verpflichtet, richtige E-Mail- oder Postadressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer und verfällt ihr Gewinn entsprechend dieser Bestimmung. Für unleserliche, unvollständige oder verspätet ausgefüllte Gewinnspielkarten wird keine Haftung übernommen.

 

3. Sonstiges
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.