Ad Hoc: Vorstand der Miba AG beschließt neues Aktienrückkaufprogramm

In der Hauptversammlung der Miba Aktiengesellschaft vom 19.6.2009 wurde der Beschluss gefasst, für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien (Vorzugsaktien Kategorie B) bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu ermächtigen, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 50,-- und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 200,-- beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder für deren Rechnung für Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

 

Weiters wurde der Vorstand für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, die auf Grundlage des voran gegangenen Beschlusses erworbenen eigenen Aktien (Vorzugsaktien Kategorie B) zum Zweck der Ausgabe der Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern.

Der Vorstand der Miba Aktiengesellschaft hat am 16.7.2010 beschlossen, von der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.

 

Angaben zum Rückkaufprogramm:

Dauer: von 1.8.2010 bis 31.7.2011
Aktiengattung: Vorzugsaktien Kategorie B
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 30.000 Stück Vorzugsaktien Kategorie B (bis zu ca. 2,3% des Grundkapitals)
Erwerbspreis: zwischen EUR 50,-- und EUR 200,--
Erwerbsart: über die Börse
Erwerbszweck: Der Rückkauf erfolgt zu jedem erlaubten Zweck, insbesondere zur Nutzung der eigenen Aktien zum Zwecke der Ausgabe als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.

 

Änderungen sowie die im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen werden gemäß § 6 und 7 der Veröffentlichungsverordnung im Internet auf der Website der Miba Aktiengesellschaft unter http://www.miba.com/?id=1 veröffentlicht.