Nach Ablauf der viermonatigen Frist des in Deutschland
laufenden Ministererlaubnisverfahrens für ein geplantes
Gemeinschaftsunternehmen von Zollern BHW und Miba AG am 18. Juni 2019 hat sich
der deutsche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier etwas mehr Zeit für eine
Entscheidung ausbedungen.
Im Rahmen des Verfahrens ist das möglich, denn diese
Viermonatsfrist ist eine „weiche“ Frist und kann verlängert werden. Die beiden
antragstellenden Unternehmen werten diesen Schritt insofern als positiv, als
dass sich der Minister ein genaues und gründliches Bild von diesem sehr
besonders gelagerten Einzelfall machen will.
Mittlerweile liegen Minister Altmaier alle Argumente vor, um
die Erlaubnis zu erteilen. Die Wettbewerbsbeschränkung ist nach Auffassung von
Zollern und Miba gering. Es lägen nur in einem kleinen Teilbereich
Überschneidungen zwischen Zollern und Miba vor. Ansonsten sind die
Gleitlageraktivitäten der beiden Unternehmen komplementär. Hinzu kommt, dass sich keiner der wenigen
deutschen Industriekunden von Zollern und Miba förmlich gegen das Vorhaben
gewandt hat. Damit ist nachgewiesen, dass die vom Kartellamt angenommene
Wettbewerbsbeschränkung kein spürbares Gewicht in Deutschland entfaltet.
Es liegen zudem gesamtwirtschaftliche Vorteile vor, die die
geringe Wettbewerbsbeschränkung in der gesetzlich gebotenen Abwägung in jedem
Fall aufwiegen. Diese liegen im Erhalt von wesentlichem Know-how und
Innovationspotenzial für eine Schlüsseltechnologie für den Motoren- und
Anlagenbau sowie für künftige Gleitlagertechnologie in der Windenergie und
anderen Segmenten der Energiewende in Deutschland. Weiter geht es insbesondere
auch um den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von
mittelständischen Unternehmen aus Deutschland und Europa gegen die harte Konkurrenz
aus Asien sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen in einer strukturschwachen Region
Niedersachsens.
Bei dieser Abwägung gilt auch der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so Zollern und Miba. Der Minister müsse
berücksichtigen, dass an mittelständische Unternehmen nicht die gleichen
Anforderungen gestellt werden dürfen wie an Fusionen von Großunternehmen. All
dies, so die Antragsteller, übersähe die Monopolkommission in ihrer negativen
Empfehlung. Die Kommission lege strengere Maßstäbe an, als das Gesetz selbst.
Daher, so die Überzeugung der beiden antragstellenden Unternehmen, kann der
Minister die Erlaubnis als ordnungspolitisch neutrale und gesetzmäßige Maßnahme
erteilen. Er müsse dabei keineswegs der Monopolkommission folgen.
Unterstützt werden die beiden Mittelständler von den
Landesregierungen von Niedersachsen und Baden-Württemberg, die die rechtliche
Einschätzung teilen. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd
Althusmann und seine baden-württembergische Amtskollegin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
stünden explizit hinter dem Vorhaben, so Zollern und Miba.
Ludwig Merckle, Miteigentümer von Zollern, berichtet darüber
hinaus, in den letzten Monaten einen großen Zuspruch des Mittelstands erfahren
zu haben. Viele weitere Familienunternehmer hätten sich bei Zollern persönlich
telefonisch oder per Brief gemeldet, um das Vorhaben zu begrüßen. Besonders
erfreut waren Zollern und Miba darüber, dass es unter diesen Unternehmern auch
öffentlich geäußerte Zustimmung gab, wie z.B. von Dr. Nicola Leibinger-Kammüller
(Trumpf) oder Heinrich Baumann (Eberspächer) und auch von Verbandsvertretern
wie Hermann Sturm (Präsident „Bundesverband Deutscher Mittelstand – Wir
Eigentümerunternehmer“) und Stefan Heidbreder (Geschäftsführer Stiftung
Familienunternehmer).
Die Erteilung der Ministererlaubnis wäre somit ein wichtiges
Signal für den Mittelstand, den der Bundeswirtschafsminister damit wieder in
das Zentrum der deutschen Wirtschaftspolitik rücken würde. Dies wäre aus Sicht
von Zollern und Miba auch auf der Linie einer mittelstandsfreundlichen
Ausprägung einer auf Innovationen abzielenden und klimafreundlichen
Industriepolitik in Deutschland und Europa, die Minister Altmaier bereits in
seinem sinnvollen Debattenanstoß zur Industriestrategie 2030 angeregt hatte.
Die mittelständischen metallverarbeitenden Unternehmen
Zollern und Miba hatten am 18. Februar 2019 bei Bundeswirtschaftsminister Peter
Altmaier einen Antrag auf Ministererlaubnis für ein geplantes
Gemeinschaftsunternehmen im Gleitlagerbereich gestellt. Dem voraus gegangen war
eine Untersagung des Bundeskartellamts.