Stellungnahme zur Verlängerung der Frist des deutschen Ministererlaubnisverfahrens für das geplante Gleitlager-Gemeinschaftsunternehmen von Miba und Zollern BHW

Nach Ablauf der viermonatigen Frist des in Deutschland

laufenden Ministererlaubnisverfahrens für ein geplantes

Gemeinschaftsunternehmen von Zollern BHW und Miba AG am 18. Juni 2019 hat sich

der deutsche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier etwas mehr Zeit für eine

Entscheidung ausbedungen.

 

 

 

 

 

Im Rahmen des Verfahrens ist das möglich, denn diese

Viermonatsfrist ist eine „weiche“ Frist und kann verlängert werden. Die beiden

antragstellenden Unternehmen werten diesen Schritt insofern als positiv, als

dass sich der Minister ein genaues und gründliches Bild von diesem sehr

besonders gelagerten Einzelfall machen will.

 

 

 

 

 

Mittlerweile liegen Minister Altmaier alle Argumente vor, um

die Erlaubnis zu erteilen. Die Wettbewerbsbeschränkung ist nach Auffassung von

Zollern und Miba gering. Es lägen nur in einem kleinen Teilbereich

Überschneidungen zwischen Zollern und Miba vor. Ansonsten sind die

Gleitlageraktivitäten der beiden Unternehmen komplementär.  Hinzu kommt, dass sich keiner der wenigen

deutschen Industriekunden von Zollern und Miba förmlich gegen das Vorhaben

gewandt hat. Damit ist nachgewiesen, dass die vom Kartellamt angenommene

Wettbewerbsbeschränkung kein spürbares Gewicht in Deutschland entfaltet.

 

 

 

 

 

Es liegen zudem gesamtwirtschaftliche Vorteile vor, die die

geringe Wettbewerbsbeschränkung in der gesetzlich gebotenen Abwägung in jedem

Fall aufwiegen. Diese liegen im Erhalt von wesentlichem Know-how und

Innovationspotenzial für eine Schlüsseltechnologie für den Motoren- und

Anlagenbau sowie für künftige Gleitlagertechnologie in der Windenergie und

anderen Segmenten der Energiewende in Deutschland. Weiter geht es insbesondere

auch um den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von

mittelständischen Unternehmen aus Deutschland und Europa gegen die harte Konkurrenz

aus Asien sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen in einer strukturschwachen Region

Niedersachsens.

 

 

 

 

 

Bei dieser Abwägung gilt auch der

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so Zollern und Miba. Der Minister müsse

berücksichtigen, dass an mittelständische Unternehmen nicht die gleichen

Anforderungen gestellt werden dürfen wie an Fusionen von Großunternehmen. All

dies, so die Antragsteller, übersähe die Monopolkommission in ihrer negativen

Empfehlung. Die Kommission lege strengere Maßstäbe an, als das Gesetz selbst.

Daher, so die Überzeugung der beiden antragstellenden Unternehmen, kann der

Minister die Erlaubnis als ordnungspolitisch neutrale und gesetzmäßige Maßnahme

erteilen. Er müsse dabei keineswegs der Monopolkommission folgen.

 

 

 

 

 

Unterstützt werden die beiden Mittelständler von den

Landesregierungen von Niedersachsen und Baden-Württemberg, die die rechtliche

Einschätzung teilen. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd

Althusmann und seine baden-württembergische Amtskollegin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

stünden explizit hinter dem Vorhaben, so Zollern und Miba.

 

 

 

 

 

Ludwig Merckle, Miteigentümer von Zollern, berichtet darüber

hinaus, in den letzten Monaten einen großen Zuspruch des Mittelstands erfahren

zu haben. Viele weitere Familienunternehmer hätten sich bei Zollern persönlich

telefonisch oder per Brief gemeldet, um das Vorhaben zu begrüßen. Besonders

erfreut waren Zollern und Miba darüber, dass es unter diesen Unternehmern auch

öffentlich geäußerte Zustimmung gab, wie z.B. von Dr. Nicola Leibinger-Kammüller

(Trumpf) oder Heinrich Baumann (Eberspächer) und auch von Verbandsvertretern

wie Hermann Sturm (Präsident „Bundesverband Deutscher Mittelstand – Wir

Eigentümerunternehmer“) und Stefan Heidbreder (Geschäftsführer Stiftung

Familienunternehmer).

 

 

 

 

 

Die Erteilung der Ministererlaubnis wäre somit ein wichtiges

Signal für den Mittelstand, den der Bundeswirtschafsminister damit wieder in

das Zentrum der deutschen Wirtschaftspolitik rücken würde. Dies wäre aus Sicht

von Zollern und Miba auch auf der Linie einer mittelstandsfreundlichen

Ausprägung einer auf Innovationen abzielenden und klimafreundlichen

Industriepolitik in Deutschland und Europa, die Minister Altmaier bereits in

seinem sinnvollen Debattenanstoß zur Industriestrategie 2030 angeregt hatte.

 

 

 

 

 

Die mittelständischen metallverarbeitenden Unternehmen

Zollern und Miba hatten am 18. Februar 2019 bei Bundeswirtschaftsminister Peter

Altmaier einen Antrag auf Ministererlaubnis für ein geplantes

Gemeinschaftsunternehmen im Gleitlagerbereich gestellt. Dem voraus gegangen war

eine Untersagung des Bundeskartellamts.